Versammlungsverbot bis 05.06.2020
Bis zum 05.06.2020 gelten in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen welche faktisch einem Versammlungsverbot gleichkommen.
Wir bieten Versammlungen ohne Teilnehmer an und laden zu diesen wie gewohnt ein. Es werden nur klare und eindeutige Themen behandelt (Genehmigung der Abrechnung, Neuer Wirtschaftsplan, kleine Massnahmen) welche sich in der Einladung unmissverständlich erläutern lassen. Sie nehmen mit einer Vollmacht (gerne mit Weisungen) an den Verwalter oder an andere teilnehmende Eigentümer (z.B. Beirat) an der Versammlung teil (Vertreterversammlung).
Wenn es Bedenken gegen diese Vorgehensweise oder einzelnen Punkte aus der Einladung gibt bitten wir dies unmittelbar nach Erhalt der Einladung kundzutun: wir behalten uns ggfs. eine Absage vor.