INFORMATIONEN ZU COVID-19 (Corona)

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Dienstleister und Handwerker
Ihre
Abrechnung
Eigentümer-versammlungen

Öffnungszeiten

Alle Büros sind derzeit geschlossen.

  • BÜRO-ÖFFNUNGSZEITEN - Unsere Büros sind derzeit geschlossen. Aufgrund unserer modernen IT können wir allen Mitarbeitern die Arbeit aus dem Home-Office gewährleisten und sind deshalb auch in Krisenzeiten für Sie da. Für wichtige und unverschiebbare Vorgänge wie z.B. Unterschrift Mietverträge können wir nach telefonischer Vereinbarung in unserem Büro in Eisingen Vot-Ort-Termine anbieten.
  • TERMINE IM OBJEKT - versuchen wir auf Außentermine zu beschränken. Da aber Gebäudeschäden keine Rücksicht auf Corona nehmen lassen sich Vor-Ort-Besichtigungen und Begehungen teilweise nicht vermeiden: hier bitten wir die Bewohner sich daran möglichst nicht zu beteiligen und die Gruppe klein zu halten.

Dienstleister und Handwerker


Bei vielen Dienstleistern (Heizungsablesung, Trinkwasserprüfung, usw.) dürfen derzeit keine Präsenztermine in den Wohnungen stattfinden. Im Falle der Heizungablesung wurden die meisten Termine in diesem Jahr erfolgreich durchgeführt. Es fehlen hier und da noch Nachablesetermine.

Trinkwasseruntersuchungen sind derzeit von den Gesundheitsämtern ausgesetzt. Es gibt keine Strafen.

Austausch von Wasser-/Heizungszählern in den Wohnungen finden derzeit nicht statt.

Wir geben unser Bestes, bei Schäden und Problemen auch weiterhin schnellstmöglich für entsprechende Handwerker-Termine zu sorgen. Viele Unternehmen haben ihren Betrieb aber bereits eingestellt oder reduziert. Es kann daher vorkommen, dass es hier zu teilweise starken Verzögerungen kommt. Wir bitten um Geduld und Verständnis!

Ihre Abrechnung

Die Abrechnung ist abhängig von der Rechnungsprüfung und dem Eingang der Heizungsabrechnung.

Rechnungsprüfung. Wir arbeiten an allen Abrechnungen indem wir die Rechnungsprüfung per Videokonferenz und/oder per Email-Versand der Unterlagen an die Rechnungsprüfer durchführen. Leider führt dies zu erheblichem Mehrauswand: Fragen welche sonst vor Ort kurz geklärt werden müssen nun mit Emails oder Telefonaten beantwortet werden. Auch der Prozeß bei Ihren Prüfern dauert unter Umständen länger weil nicht jeder sofort Zeit hat und man sich dann noch untereinander abstimmen möchte.

Ihre Abrechnung werden wir möglichst schnell nach Freigabe der Rechnungsprüfer und Erhalt der Heizungsabrechnung versenden. Der Ausgleich der Abrechnungsspitze (Guthaben oder Nachzahlung) erfolgt nach WEG-Recht erst nach Genehmigung der Abrechnung. Da die Genehmigung durch die derzeit nicht mögliche Eigentümerversammlung erfolgen muss, werden wir dennoch Guthaben "unter Vorbehalt" ausbezahlen. Genauso bitte wir darum Nachzahlungen "unter Vorbehalt" zu bezahlen oder per Lastschrift einziehen zu dürfen. Teilweise ist die Gemeinschaft auf die Zahlungen wegen der laufenden Liquidität angewiesen.

Abrechnungen mit Ihren Mietern dürfen auch ohne Genehmigung der WEG-Abrechnung erfolgen. Die Eigentümerversammlung ist daher nicht notwendig: sobald Ihnen Ihre Abrechnung vorliegt sollten Sie auch gleich mit Ihren Mietern abrechnen.

Lohnkosten nach §35 EStG. die Finanzämter sind derzeit aufgrund der Corana-Krise sehr tolerant: Bitte verweisen Sie auf krisenbedingten Verzögerungen bei den Dienstleistern.

Eigentümerversammlungen

Zeitlicher Ablauf

Versammlungsverbot bis 05.06.2020

Bis zum 05.06.2020 gelten in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen welche faktisch einem Versammlungsverbot gleichkommen.

Wir bieten Versammlungen ohne Teilnehmer an und laden zu diesen wie gewohnt ein. Es werden nur klare und eindeutige Themen behandelt (Genehmigung der Abrechnung, Neuer Wirtschaftsplan, kleine Massnahmen) welche sich in der Einladung unmissverständlich erläutern lassen. Sie nehmen mit einer Vollmacht (gerne mit Weisungen) an den Verwalter oder an andere teilnehmende Eigentümer (z.B. Beirat) an der Versammlung teil (Vertreterversammlung).

Wenn es Bedenken gegen diese Vorgehensweise oder einzelnen Punkte aus der Einladung gibt bitten wir dies unmittelbar nach Erhalt der Einladung kundzutun: wir behalten uns ggfs. eine Absage vor.

06.06.2020 - 14.06.2020

Es schließen sich direkt daran die Pfingstferien an. Während der Schulferien dürfen keine Eigentümerversammlungen stattfinden.


Ausnahmen könnten sein, wenn in einer Gemeinschaft alle erklären auch in den Ferien an der Versammlung teilnehmen zu können. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Objektbetreuer.

Ab dem 15.06.2020

...weiß noch keiner wie es weiter geht. Vermutlich können ab dem 15.06.2020 bis zum Beginn der Sommerferien am 29.07.2020 Versammlungen unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden.

Da diese Hygieneregeln unter anderem einen Mindestabstand beinhalten werden wir Probleme haben (gerade für größere Liegenschaften) entsprechend große Räumlichkeiten zu finden.
Erschwerend kommt hinzu, dass alle Hausverwaltungen solche Räumlichkeiten benötigen, aber auch z.B. die Gastronomie wegen der Abstandsregeln größere Flächen für Ihren "Normalbetrieb" benötigen und deshalb Nebenzimmer eventuell nicht freigeben.

Unser eigener Versammlungsraum in Eisingen kann für Versammlungen bis 8 Eigentums-einheiten unter Einhaltung der derzeitigen Abstandsregeln freigegeben werden.

Wir bitten Sie in diesem Jahr möglichst alleine an den Versammlungen teilzunehmen. Gerade Personen aus Risikogruppen sollten lieber von Ihrer Vollmacht mit Weisungsrecht gebrauch machen. In jüngster Zeit zeigt sich immer mehr, dass das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen besonders hoch ist.

UNBEDINGT MUSS JEDER TEILNEHMER EINEN MUND-/NASENSCHUTZ TRAGEN!

30.07. - 12.09.2020

Sommerferien in Baden-Württemberg: es dürfen keine Eigentümerversammlungen stattfinden.

Wie geht es weiter?

In der Politik wird derzeit eine Nouvellierung des WEG-Rechts verabschiedet: eventuell sind in Zukunft auch ONLINE-Teilnahmen an Eigentümerversammlungen möglich.

Unser neuer Versammlungsraum in Eisingen ist darauf vorbereitet und auch intern haben wir alle Arbeitsplätze mit Videokonferenz-Technik ausgestattet.

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